Nachkriegs-Tschechoslowakei und die Präsidialdekrete

In einer Note an die Sowjetunion erklärte das tschechoslowakische Außenministerium bereits am 20. Juni 1945, daß Reparationsleistungen aus dem Eigentum von Adolph Schwarzenberg nicht in Betracht kommen können, weil Schwarzenberg ein bekannter Antifaschist ist. Trotzdem wurde die somit nach Dekret Nr. 5/1945 gebotene Rückgabe seines Eigentums rechtswidrig verweigert.

Photographie von Adolph Schwarzenberg, Nachkriegszeit

Heinrich (Jindřich) Schwarzenberg, Nachkriegszeit

Am 21, Juni 1945 wurde das Dekret Nr. 12/1945 „über die Enteignung des landwirtschaftlichen Vermögens von „Deutschen, Ungarn und Nazi-Kollaborateuren“ erlassen und am 4. Oktober 1945 erklärte der Bezirksnationalausschuss in Czeske Budejovice Adolph Schwarzenberg zum Deutschen im Sinne des Dekretes und konfiszierte dessen gesamtes Vermögen in der Tschechoslowakei. Dieser Bescheid wurde seinem Rechtsanwalt in Prag mit Rechtsmittelbelehrung am 5. Oktober 1945 zugestellt. Die möglichen Rechtsmittel wurden dann fristgerecht mit der Begründung eingereicht, dass Adolph Schwarzenberg nicht deutscher Nationalität im Sinne des Dekretes ist und dass er am Kampf für die Freiheit und territoriale Unversehrtheit der Tschechoslowakei teilgenommen hat.