Der Landesnationalausschuß in Prag

No.: 447/1946 Prague, 5. März 1946

Betreff: Die Nationalverwaltung der Güter
von Dr. Adolph Schwarzenberg - Gewährung der Auszahlung
einer monatlichen Pension an den Eigentümer

Aus urkundlichen Aufzeichnungen

Die Nationalverwaltung wurde über das Eigentum von Dr. Adolph Schwarzenberg im Mai 1945 verhängt. Dies geschah aus folgenden Gründen: Dr. Adolph Schwarzenbergs Abwesenheit, der Tatsache, daß seine Haltung und sein Verhalten während der Okkupation nicht belegt waren, sowie der Tatsache, daß es notwendig war, die Produktion aufrecht zu erhalten.

Hinsichtlich Schwarzenbergs Nationalität ist bekannt, daß er sich immer als Tscheche verhalten hat, und daß er während der Okkupation vor den Deutschen geflohen ist, da er in Gefahr war, verfolgt zu werden, weil er sich geweigert hatte, für das Naziregime zu arbeiten. Im Zuge der Ermittlungen in den Archiven des Innenministeriums stellte sich heraus, daß er sich während des Zensus von 1930 nicht in der Tschechoslowakischen Republik aufhielt.

Dr. Adolph Schwarzenberg lebte während der Okkupation hauptsächlich in den USA. Er kehrte erst Ende des Jahres 1945 nach Europa zurück, und ließ sich in der Schweiz nieder. Außenminister Jan Masaryk hat ein günstiges Zeugnis hinsichtlich seiner Einstellung und seines Verhaltens während des Zweiten Weltkriegs abgelegt.

Der Landesnationalausschuß und die IX. Abteilung des Agrarministeriums sind sich völlig einig in der Auffassung, daß es unmöglich ist, Schwarzenberg als Deutschen oder als Verräter zu behandeln. Folglich ist sein Eigentum nicht Gegenstand des Dekretes des Präsidenten der Republik, No. 12 der Gesetzessammlung,

Dr. Adolph Schwarzenberg kündigte dem Landesnationalausschuß am Ende des Jahres 1945 über seinen Anwalt Dr. Bukovsky an, daß er gerne in die Tschechoslowakische Republik zurückkehren würde, und bat darum, daß ihm in einem seiner Häuser eine Wohnung geräumt, und eine angemessene Pension zuerkannt werde.

Anbetrachts der Tatsache, daß die Nationalverwaltung aus Gründen des ungehinderten Betriebes, sowie zur Wahrung öffentlicher Interessen an diesem ungewöhnlich großen Besitz verhängt wurde, und weil gegen die Person des Eigentümers aus der Sicht der Nation oder des Staates keinerlei Einwände vorliegen, besteht kein Grund, seinem Ansuchen auf eine regelmäßige monatliche Pension nicht stattzugeben. Ebenso wurde vielen Ansuchen anderer tschechischer Eigentümer, über deren landwirtschaftlichen, oder industriellen Besitz die Nationalverwaltung verhängt wurde, stattgegeben. In Übereinstimmung mit dem Agrarministerium stützt der Landesnationalausschuß seine Beschlüsse auf Erlaß No. 87/1939 der Gesetzessammlung, und auf folgende Dokumente:

1. Eingabe No.726 der Kommission für Nationalverwaltung vom 11. Juni 1945,

2. Vorschlag im Memorandum des Landesnationalausschußes,
vorbereitet durch Dozent Machota, der durch das Präsidium des
Landesnationalausschußes in seiner 66. Sitzung am 26. November
1945 angenommen wurde.

3. Die derzeitige Gepflogenheit der Industrieabteilung des
Landesnationalausschußes, solche Unterstützungen
zu bewilligen.

Dr. Schwarzenbergs Ansuchen um Bewilligung einer Pension wurde nicht stattgegeben, weil Dr. Schwarzenberg, über seinen Anwalt Dr. Bukovsky, und seinen Berater Ing. Dr. Picha, seine Bereitschaft zu Verhandlungen über die Verstaatlichung seines Besitzes durch freiwillige Übertragung auf das Land Böhmen kundgetan hat.

Der Anwalt, Dr. Bukovsky, schlägt vor, daß die Nationalverwaltungsbehörde die Genehmigung erhalten sollte, Dr. Schwarzenberg einen Vorschuß auf die Pension, die ihm zuerkannt werden soll, sobald die Verhandlungen über die Verstaatlichung seines Besitzes abgeschlossen sind, zu bezahlen. Der Vorschuß sollte in der Höhe von 100.000 Ck ausbezahlt werden. Ich persönlich empfehle, dem Ansuchen stattzugeben, auch auf Grund der Tatsache, daß mit diesem Vorschuß vor allem die Kosten für erwähnte Verhandlungen gedeckt werden sollen.

Resolution

Betreff: Nationalverwaltung der Besitzungen von Dr. Adolph Schwarzenberg – Genehmigung einer Erlaubnis zur Zahlung eines Vorschusses auf die monatliche Pension des Eigentümers.

An:
Die Nationalverwaltung der Besitzungen Adolph Schwarzenbergs
in Ceske Budejovice

Den Landesnationalausschuß in Prag entschied, dem Ansuchen Dr. Bukovskys, des Anwaltes des Eigentümers, stattzugeben, und der Landesnationalausschuß erteilt die Erlaubnis zur Zahlung des Vorschusses auf die Pension. Die Gewährung der Pension ist Gegenstand von Verhandlungen. Der Betrag des Vorschusses ist 100.000 Ck (einhundert tausend Kronen).

2) Dr. jur. Frantisek Bukovsky, Rechtsanwalt,
in Vertretung von Dr. Adolph Schwarzenberg
in Prag II
Tyrsova No. 4

Der Landesnationalausschuß hat entschieden, Ihrem Ansuchen stattzugeben, und gewährte der Nationalverwaltung der Besitzungen Dr. Adolph Schwarzenbergs die Genehmigung, den Vorschuß in der Höhe von 100.000 Ck (einhundert tausend) auf das Konto der Pension einzuzahlen. Die Gewährung der Pension ist Gegenstand von Verhandlungen und wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Es wurde vorgeschlagen, die Bezahlung des Vorschusses auf die Pension des Eigentümers in der Höhe von 100.000 Ck zu genehmigen.





Offizieller Stempel:
ZENTRALARCHIV PRAG
Abteilung 3
11800 Prag, Loretanska No. 6


Stempel:
Kopie entspricht dem Original des Zentralarchivs. Seiten:2

[Unterschrift unleserlich]

Mitglied des Landesnationalausschußes